Haltefrist von einem Jahr
Liegen zwischen Anschaffung und Verkauf mehr als zwölf Monate, ist der Gewinn steuerfrei – ohne Obergrenze.
Frist berechnen§ 23 EStG · Privates Veräußerungsgeschäft
Berechne in wenigen Sekunden, ob dein Krypto-Gewinn steuerfrei ist und mit welcher Steuer du sonst rechnen musst. Kostenlos, ohne Anmeldung – alle Eingaben bleiben in deinem Browser.
Annahme: 42 % persönlicher Steuersatz, Haltefrist nicht erfüllt. Deine Zahlen rechnest du unten selbst.
Ein Kauf, ein Verkauf. Die Haltefrist, die Freigrenze und dein Steuersatz werden automatisch berücksichtigt.
Diese Berechnung ist eine unverbindliche Schätzung und ersetzt keine Steuerberatung.
Rechenweg und Rechtsgrundlage: Der Rechner setzt
§ 23 EStG um – einjährige Haltefrist
nach §§ 187, 188 BGB, Freigrenze von 1.000 € als Stufe und persönlicher Grenzsteuersatz. Für
Tausch, Staking und FIFO gilt das
BMF-Schreiben vom 6. März 2025. Alle Fundstellen stehen gesammelt unter
Quellen und Rechtsgrundlagen.
Zuletzt geprüft am 15. August 2026. Das Ergebnis ist eine unverbindliche Schätzung zu
Informationszwecken und ersetzt keine Steuerberatung. Die Inhalte werden anhand der unten verlinkten amtlichen Quellen erstellt und sind nicht von einer Steuerberaterin oder einem Steuerberater geprüft worden.
Grundlagen
Kryptowährungen gelten in Deutschland als „andere Wirtschaftsgüter“. Ein Verkauf ist damit ein privates Veräußerungsgeschäft nach § 23 EStG – und nicht, wie oft angenommen, eine Kapitalanlage mit pauschaler Abgeltungsteuer. Daraus folgen drei Regeln, die dieser Rechner abbildet.
Liegen zwischen Anschaffung und Verkauf mehr als zwölf Monate, ist der Gewinn steuerfrei – ohne Obergrenze.
Frist berechnenSie gilt für die Summe aller privaten Veräußerungsgeschäfte des Kalenderjahres, nicht pro Trade.
Warum das eine Stufe istVersteuert wird mit dem individuellen Einkommensteuersatz von 0 bis 45 Prozent, nicht mit 25 Prozent.
Rechtslage im DetailAusführlich erklärt ist die Rechtslage auf der Seite Krypto-Steuern in Deutschland.
Der häufigste Rechenfehler
Das ist der Punkt, an dem die meisten Rechner falsch liegen. Ein Freibetrag würde von jedem Gewinn abgezogen. Eine Freigrenze funktioniert wie ein Schalter: Wird sie erreicht, ist der Gewinn in voller Höhe steuerpflichtig.
Gewinn unter der Grenze: 0 € Steuer, der volle Betrag bleibt dir.
Grenze erreicht: Steuer auf die vollen 1.001 €, nicht auf 1 €.
Zwei Euro mehr Gewinn können bei 42 % rund 420 € Steuer auslösen.
Was daraus folgt
Wer knapp über der Grenze liegt, sollte prüfen, ob sich ein Teilverkauf ins Folgejahr verschieben lässt.
Die Freigrenze gilt für alle privaten Veräußerungsgeschäfte eines Jahres zusammen – auch für Gold, Sammlerstücke oder einen zweiten Coin-Verkauf. Deshalb fragt der Rechner optional nach weiteren Gewinnen des Jahres.
Datenschutz by design
Der Rechner läuft vollständig in deinem Browser. Es gibt kein Konto, keine E-Mail-Abfrage und keine Übertragung deiner Beträge an einen Server. Für eine vollständige Steuererklärung mit vielen Trades brauchst du eine FIFO-Berechnung über alle Lots – dieser Rechner deckt bewusst den Einzelfall ab: eine Anschaffung, eine Veräußerung.
Willst du wissen, wie viel dich ein zu früher Verkauf kostet, nutze den Haltefrist-Rechner: Er stellt die geltende Regel dem hypothetischen Reformszenario gegenüber.
FAQ
Gewinne aus dem Verkauf von Kryptowährungen innerhalb eines Jahres werden mit dem persönlichen Einkommensteuersatz versteuert – je nach Einkommen zwischen 0 und 45 Prozent, zuzüglich Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls Kirchensteuer. Es gilt nicht die Abgeltungsteuer von 25 Prozent. Nach mehr als einem Jahr Haltedauer ist der Gewinn in unbegrenzter Höhe steuerfrei.
Nein. Die 1.000 Euro sind eine Freigrenze, kein Freibetrag. Liegt die Summe aller privaten Veräußerungsgewinne eines Jahres unter 1.000 Euro, bleibt sie vollständig steuerfrei. Wird die Grenze erreicht, ist der gesamte Gewinn steuerpflichtig – bei 1.001 Euro Gewinn also 1.001 Euro und nicht 1 Euro.
Die Frist beginnt am Tag nach der Anschaffung und endet mit Ablauf des Tages, der dem Anschaffungstag entspricht. Wer am 15. Januar 2026 kauft, kann ab dem 16. Januar 2027 steuerfrei verkaufen. Maßgeblich ist der Zeitpunkt des schuldrechtlichen Geschäfts, nicht die Gutschrift auf dem Wallet.
Ja. Ein Tausch von einer Kryptowährung in eine andere gilt als Veräußerung der hingegebenen und als Anschaffung der erhaltenen Währung. Für die erhaltene Währung beginnt eine neue Haltefrist. Als Veräußerungspreis ist der Marktwert im Zeitpunkt des Tauschs anzusetzen.
Nein. Das Bundesfinanzministerium hat klargestellt, dass die Haltefrist auch dann ein Jahr beträgt, wenn die Kryptowährung zwischenzeitlich für Staking oder Lending eingesetzt wurde. Die Erträge aus dem Staking selbst sind davon unabhängig zu versteuern.
Ja. Der Rechner ist kostenlos, benötigt keine Anmeldung und rechnet vollständig im Browser. Kaufpreise, Verkaufspreise und Steuersätze werden nicht an einen Server übertragen und nicht gespeichert.